Aktuelles

Was hat sich mit dem Jahreswechsel geändert?

Hier die wichtigsten Änderungen 2024

Anpassungen Lohn

Ab 01.01.2026 ist der Mindestlohn gestiegen von bis 12,82 € auf nun 13,90 €

Mit der Anpassung des Mindestlohn steigt auch immer parallel die Minijob-Grenze . In 2026 ist diese Grenze von bisher 556,00€ auf 603,00 € gestiegen.

Es steigt zudem der Grundfreibetrag auf 12.348,00€ - daher sinkt bei vielen die Lohnsteuer

Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken-/Pflegeversicherung liegt jetzt bei 69.750,00€ Jahreseinkommen. Für die Renten-/Arbeitslosenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze nun bei  101.400,00€ Jahreseinkommen.

Termine der Sozialversicherung

Um unnötige Rückfragen zu vermeiden sind bei der Zahlung der Sozialversicherung folgende Termine einzuhalten: 

28.01.26, 25.02.2026, 27.03.2026, 28.04.2026, 27.05.2026, 26.06.2026, 29.07.2026, 27.08.2026, 28.09.2026, 28.10.2026, 26.11.2026, 28.12.2026

Abgabetermine Einkommensteuer

Folgende Abgabetermine sind einzuhalten, wenn Sie Ihre Steuer vom Steuerberater erstellen lassen:

VZ 2024         30.04.2026                                     VZ 2025         28.02.2027

Erstellen Sie die Steuer selber, müssen Sie folgende Termine einhalten:

VZ 2024          31.07.2025                                   VZ 2025          31.07.2026

Besteuerungsanteil Rente für Rentenbeginn 2026

Sollten Sie in diesem Jahr in die Rente gehen, ist für Sie zu beachten, dass Ihr Besteuerungsanteil Ihrer Rente bei 86 %.

 

 

Verpflegungsmehraufwand

Achtung Änderung!!

Ab 2024 sind die anzusetzenden Pauschalen für Verpflegung bei Dienstreisen gestiegen:

An- und Abreisetag             14,00€                Abwesenheit von 24 Std.  28,00€               Abwesenheit ab 8 Std.       14,00€

Sparerpauschbetrag

Seit 2023 gelten neue Beträge für den Sparerpauschbetrag:

Einzelperson               1.000,00€                     Ehegatten                     2.000,00€

Bitte überprüfen Sie jährlich, ob die bei den Banken hinterlegten Sparerfreibeträge noch stimmen.

Sachbezugswerte

Seit 01.01.2024 gelten für Angestellte folgende Sachbezugswerte:

Gestellung Unterkunft/ Whg.       285,00€ Freie Verpflegung 3 Mahlzeiten   345,00€ Freie Verpflegung Mittagessen    137,00€ Freie Verpflegung Abendessen    137,00€ Freie Verpflegung Frühstück           71,00€

Die Angaben sind für eine volljährigen Mitarbeiter in einer abgeschlossenen Wohnung. Darüber hinaus gibt es noch eigene Werte bei minderjährigen Familienangehörigen und Mitarbeitern. Die Unterkunftswerte sind von der Anzahl der Beschäftigten, die in der Unterkunft leben, und den Gegebenheiten der Unterkunft abhängig.

Betriebsveranstaltung

Auch in 2025 bleibt es beim Freibetrag von 110,00€ pro Mitarbeiter.Dieser Betrag gilt für 2 Veranstaltung pro Jahr und beinhaltet alle Kosten der Veranstaltung einschließlich eventueller Zuwendungen pro Mitarbeiter. Sollte der Mitarbeiter seinen Partner mitbringen, wird dieser über den Mitarbeiter berechnet und verdoppelt nicht den Freibetrag. Wird der Freibetrag überschritten oder die Anzahl der Veranstaltungen, ist der übersteigende Anteil als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn zu sehen. Dieser kann vom Arbeitgeber mit 25% pauschal versteuert werden.

Es gelten auch hier einige Ausnahmen. Wenden Sie sich bitte vor der Veranstaltung an mich, um mögliche ungewollte Folgen zu vermeiden

News rund um Steuer und Recht

In den folgenden Videos können Sie noch einige wichtige Informationen zur Kassennachschau und anderen relevanten Themen entnehmen

Tipps und Anleitungen

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